Unser Anspruch
Wir gestalten Hauselio nach den Grundsätzen „wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust“. Dazu gehören insbesondere ausreichende Kontraste, skalierbare Schrift, klar beschriftete Formulare, sichtbare Tastatur-Fokuszustände, große Bedienelemente und eine Nutzung ohne Querformat-Pflicht.
Technischer Stand
- Grundschrift mindestens 16 px und Nutzung bei 200 % Browser-Zoom vorgesehen.
- Bedienelemente sind für Touch-Bedienung ausreichend groß ausgelegt.
- Formulare verwenden sichtbare Beschriftungen und sinnvolle Autocomplete-Angaben.
- Die Hauptfunktionen sollen per Tastatur erreichbar sein.
- Inhalte und Funktionen sollen auch auf schmalen Bildschirmen ohne horizontales Scrollen nutzbar bleiben.
- Informationen werden nicht ausschließlich durch Farbe vermittelt.
Rechtlicher Rahmen
Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr können unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und die BFSG-Verordnung fallen. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG ausgenommen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Unabhängig von einer möglichen Ausnahme verfolgt Hauselio die genannten Barrierefreiheitsziele freiwillig.
Bekannte Grenzen
Hauselio befindet sich noch im Aufbau. Vor dem produktiven Start werden insbesondere Tastaturnavigation, Fokusreihenfolge, Fehlermeldungen, Kontraste, Formularbedienung, 200-%-Zoom und Screenreader-Ausgabe erneut geprüft. Wir behaupten daher aktuell keine vollständige Konformität mit einer bestimmten Norm.
Feedback zu Barrieren
Wenn dir eine Barriere auffällt, schreibe bitte an info@techpro-solutions.eu oder rufe uns unter 08241 9966835 an.
Marktüberwachung
Soweit das BFSG auf eine angebotene Dienstleistung anwendbar ist, ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) für die Marktüberwachung zuständig.